Bildungspaket

Das Bildungspaket


Das müsst ihr wissen, um ein Teil der Lernstube zu werden!



Leistungen für die Bildung und Teilhabe bei Kindern und Jugendlichen (Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises von Osnabrück).

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden vom Landkreis Osnabrück eingeführt, um Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwachen Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen. Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst ebenso die Lernförderung.


Voraussetzung dafür sind, die Ansprüche zu erfüllen:

  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGBII)
  • Sozialhilfe/Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Berechtigt sind auch Kinder und Jugendliche, deren Familien Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder Wohngeld beziehen



Die Altersgrenze für das Bildungspaket liegt grundsätzlich bei 25 Jahren.



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